Vor der Markteinführung von Windows Vista hatte Microsoft den "Windows Vista Capable"-Sticker eingeführt, welches den Computerherstellern erlaubte, die Tauglichkeit ihrer angebotenen Computer mit Windows Vista zu kennzeichnen.

Nun wurde wegen diesen "Vista-Aufklebern" eine Sammelklage beim US-Bezirksgericht in Washington eingereicht, weil dem Kunden durch das "Windows Vista Capable"-Logo versichert wurde, beim Kauf eines dieser gekennzeichneten PCs, ein Vista-fähigen PC zu erhalten. In Wirklichkeit sind viele dieser gekennzeichneten PCs wegen zu schwacher Hardware, nur für die günstigste Windows Vista Variante Home Basic, bei der viele Funktionen wie die Aero-Oberfläche und Flip-3D fehlen, geeignet.

Diese Funktionen werden aber von Microsoft in seinen Windows Vista Werbekampagnen als Vorzüge von Windows Vista beworben. Außerdem wird der Kunde nicht über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Windows Vista Varianten aufgeklärt. Dadurch würden die Kunden absichtlich in die Irre geführt werden.

Update: Inzwischen hat Microsoft "Vista Capable" eindeutiger definiert:

A new PC running Windows XP that carries the Windows Vista Capable PC logo can run Windows Vista. All editions of Windows Vista will deliver core experiences such as innovations in organizing and finding information, security, and reliability. All Windows Vista Capable PCs will run these core experiences at a minimum. Some features available in the premium editions of Windows Vista - like the new Windows Aero user experience - may require advanced or additional hardware.